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   BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B   

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BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B (https://dejure.org/2010,49584)
BSG, Entscheidung vom 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B (https://dejure.org/2010,49584)
BSG, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - B 11 AL 147/09 B (https://dejure.org/2010,49584)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Berlin - S 77 AL 181/06
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 30 AL 139/06
  • BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ist aber nur dann formgerecht "bezeichnet", wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 mwN); außerdem ist darzulegen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann.

    Denn es fehlt schon an einer schlüssigen, aus sich heraus verständlichen Schilderung des Verfahrensgangs in den Vorinstanzen, die das Gericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Beschwerdebegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung des LSG auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; stRspr).

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 14/07 R

    Geltung der Grundsätze der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme für die

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    4 Es kann hier offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf rechtliches Gehör bzw die Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG) die Gerichte verpflichten kann, einen Verfahrensbeteiligten zur Beurteilung von dessen subjektiver Fahrlässigkeit anzuhören (vgl dazu ua BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 7 mwN).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Hierüber ist jedoch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu befinden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Darüber hinaus lässt die Beschwerdebegründung auch jede Darlegung vermissen, welches zur Beeinflussung der Entscheidung des LSG geeignete zusätzliche Vorbringen ihr durch das Verhalten des LSG abgeschnitten worden ist (vgl ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Zwar darf ein Urteil nicht ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (zB BVerfGE 86, 133; 96, 205, 216 f; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Zwar darf ein Urteil nicht ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (zB BVerfGE 86, 133; 96, 205, 216 f; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.01.2010 - B 11 AL 147/09 B
    Zwar darf ein Urteil nicht ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis auf tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher nicht erörtert worden sind, wenn dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (zB BVerfGE 86, 133; 96, 205, 216 f; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).
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